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Gemeinde Lachen

Lachen (SZ)

Die Gemeinde Lachen ist für den Betrieb des Strandbades und der Sportanlagen in Lachen zuständig.

Mit dem Strandbad stellen wir eine gut gepflegte Anlage mit interessanter Infrastruktur zur Verfügung:

  • Seebad am oberen Zürichsee
  • Gesicherter Nichtschwimmerbereich
  • 5-Meter Sprungturm
  • Kinderplanschbecken mit Sonnensegel
  • Liegewiesen mit schattenspendenden Bäumen
  • Behindertengerechte Einrichtungen

Für Sport und Spiel:

  • Spielwiese
  • Fussballwiese
  • Spielplatz
  • Tischtennis-Tische
  • Beachvolleyball-Felder

 

Saison 2023

Restaurant

Saisonbeginn Samstag, 15. April 2023
Saisonende ist vorraussichtlich am Sonntag, 15. Oktober 2023
Montag–Samstag 08.30–22.00 Uhr (Küche bis ca. 20 Uhr)
Sonntags / Feiertage 08.30–20.00 Uhr (Küche bis ca. 19:15 Uhr)


Badi

Saisonbeginn Samstag, 6. Mai 2023
Saisonende Sonntag, 17. September 2023
Montag–Samstag 08.30–20.00 Uhr (Mitte Juni bis Mitte August an sehr schönen Tagen bis 21.00 Uhr)
Sonntag 08.30–20.00 Uhr

Haben Sie Fragen zur Badi:

Bei Reservationen für Beachvolleyball und zu Anlässen wenden Sie sich bitte an:

Armin Winet

Pächter Restauarant Strandbad Seefeld Lachen

Tel.: 079 691 10 38

E-Mail

Bei alle anderen Fragen:

Gemeinde Lachen

Abteilung Liegenschaften

Tel.: 055 451 2646

E-Mail

Badeordnung

Eintrittspreise Saison 2023

Für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2008 ist der Eintritt gratis! Jahrgang 2007 und älter ist kostenpflichtig!
  pro Person
Einzeleintritt Fr. 4.00
10er Abonnement Fr. 33.00
Gruppen ab 10 Personen Fr. 3.30
Saisonkarte 2023 Fr. 50.--

Ihre Ansprechpartner

  • Bademeister: Pascal Hehli, Fabian Peischl, Lars Bucher
  • Gastgeber Restaurant: Armin Winet

Info für Hundehalter

Liebe Gäste!
Wir schätzen Sie und ihre Vierbeiner sehr.

Grundsätzlich ist auf dem gesamten Gelände der Badi Hundeverbot!

Für den Besuch im Restaurant machen wir jedoch eine Ausnahme! Mit Rücksicht auf die „Nicht-Hündeler“ dürfen alle Hunde, ob gross oder klein, nur bis an die reservierten Tische!
Dies auch nur dann, wenn es der allgemeine Betrieb zulässt und das Kassenpersonal zugestimmt hat.
Selbstverständlich gilt auch an den Tischen die Leinenpflicht! Bitte achten Sie auf Ruhe und Sauberkeit.
Vielen Dank für ihr Verständnis!